Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Krankschreibung und Lohnfortzahlung
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) kann auch bei psychischen Erkrankungen ausgestellt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Regel bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
2 Krankengeld
Nach der Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei weiterer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoentgelts. Es wird für dieselbe Erkrankung längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Wichtig: Die Krankschreibung darf keine Lücken haben, damit der Anspruch erhalten bleibt.
3 Wiedereingliederung und BEM
- Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“): Rückkehr in den Beruf mit schrittweise steigender Arbeitszeit, ärztlich begleitet
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig.
4 Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation (Reha) wird bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Rentnern bei der Krankenkasse beantragt, meist mit einem ärztlichen Befundbericht. Es gibt auch Reha speziell für psychische Erkrankungen. Auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Umschulung, können beantragt werden.
5 Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
- Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt. Auch psychische Erkrankungen können berücksichtigt werden.
- Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis mit Nachteilsausgleichen (z. B. zusätzliche Urlaubstage, besonderer Kündigungsschutz).
- Ab einem GdB von 30 kann unter Umständen eine Gleichstellung bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
6 Erwerbsminderungsrente
Wer wegen einer Erkrankung dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, kann bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Dabei werden die verbleibende Arbeitsfähigkeit und Versicherungszeiten geprüft. Der Antrag ist aufwendig und wird häufig zunächst abgelehnt. Eine Beratung vorab ist sehr zu empfehlen. Hinzuverdienstgrenzen und Befristung sind möglich.
7 Pflegegrad
Wer wegen einer Erkrankung dauerhaft im Alltag Unterstützung braucht, kann bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Psychische und kognitive Beeinträchtigungen, etwa bei Demenz, werden dabei berücksichtigt. Der Medizinische Dienst begutachtet. Je nach Pflegegrad gibt es Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsangebote.
8 Grundsicherung und weitere Hilfen
Wenn Einkommen und Leistungen nicht ausreichen, kommen Grundsicherung (bislang Bürgergeld, Bezeichnung und Regeln können sich ändern), Wohngeld oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung in Betracht. Die Sozialberatung der Klinik, Beratungsstellen und Sozialverbände helfen bei Anträgen.
9 Vorsorge, Betreuung und Unterbringung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: regeln, wer für einen entscheidet und welche Behandlungen gewünscht sind, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann. Sie sollten rechtzeitig und im gesunden Zustand erstellt werden.
- Rechtliche Betreuung: Wenn jemand wegen einer Erkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, kann das Betreuungsgericht eine Betreuung einrichten. Sie wird nur für nötige Aufgaben angeordnet, und der Wille der betreuten Person steht im Mittelpunkt.
- Unterbringung und Behandlung gegen den Willen: nur in engen Ausnahmefällen bei akuter erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung und mit richterlicher Kontrolle
10 Patientenrechte
- Aufklärung und freie Entscheidung, Einwilligung und Ablehnung von Behandlungen
- Einsicht in die Patientenakte
- Schweigepflicht der Behandelnden
- freie Arzt- und Therapeutenwahl und Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen
11 Wo gibt es Beratung?
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
- Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung
- Sozialverbände wie VdK und SoVD, Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
- Rechtsanwaltschaft für Sozialrecht: bei Ablehnungen und Widersprüchen, gegebenenfalls Beratungshilfe
12 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB V, VI, IX, XI)
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Ratgeber zu Teilhabe und Rehabilitation
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)