Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Die Erwerbsminderungsrente ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn die Arbeitsfähigkeit auf Dauer oder längere Zeit stark eingeschränkt ist. Sie wird in zwei Stufen gewährt, je nachdem, wie viele Stunden täglich noch gearbeitet werden können.
2 Wer hat Anspruch?
- Volle Erwerbsminderung: Es kann unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts weniger als drei Stunden täglich gearbeitet werden
- Teilweise Erwerbsminderung: Es können drei bis unter sechs Stunden täglich gearbeitet werden
- Versicherungsrechtlich: in der Regel mindestens fünf Jahre Wartezeit und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen. Ausnahmen gibt es.
3 So läuft es ab
- Antrag bei der Rentenversicherung, die Beratung der Rentenversicherung und Versichertenberaterinnen helfen
- Ärztliche Unterlagen und oft ein Gutachten
- Die Rente wird häufig befristet bewilligt (meist für drei Jahre) und kann verlängert werden
- Hinzuverdienstgrenzen sind zu beachten. Beratung vorab nutzen.
4 Wichtige Hinweise
- Der Antrag wird häufig zunächst abgelehnt. Ein Widerspruch lohnt sich oft.
- Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ wird oft zunächst eine Reha geprüft.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist etwas anderes und folgt eigenen Regeln.
Gegen einen Bescheid kannst du in der Regel innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Lass die Frist nicht verstreichen, und lege den Widerspruch notfalls erst einmal ohne Begründung ein und reiche sie nach. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Beratung dazu geben Sozialverbände und Rechtsanwaltschaft.
5 Wo gibt es Beratung?
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
- Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
- Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
- Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden
- Versichertenälteste und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (kostenlos)
6 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Sozialgesetzbuch VI (§ 43)
- Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente