Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Wer wegen einer Erkrankung kein oder nur wenig Einkommen hat oder im Alltag Unterstützung braucht, kann verschiedene Leistungen beantragen. Zuständig sind je nach Leistung Jobcenter, Sozialamt, Eingliederungshilfeträger oder Krankenkasse.
2 Wichtige Leistungen
- Eingliederungshilfe: Unterstützung für Teilhabe, zum Beispiel ambulant betreutes Wohnen, Assistenz, soziale Teilhabe, Bildung. Sie gilt auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Antrag beim Eingliederungshilfeträger.
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (bislang Bürgergeld, Name und Regeln können sich ändern) bei Erwerbsfähigkeit und geringem Einkommen
- Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (Sozialhilfe), wenn Einkommen und Rente nicht reichen
- Wohngeld bei geringem Einkommen
- Zuzahlungsbefreiung: Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke bei einem Prozent. Danach kann eine Befreiung beantragt werden.
- Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen
3 So läuft es ab
- Anträge schriftlich beim zuständigen Amt stellen, Antragseingang bestätigen lassen
- Nachweise und ärztliche Bescheinigungen bereithalten
- Bei Unklarheiten zur Zuständigkeit leitet das Amt den Antrag weiter. Frühzeitig nachfragen.
- Schuldnerberatung kann bei finanziellen Problemen helfen
4 Wichtige Hinweise
- Beträge und Voraussetzungen ändern sich häufig. Aktuelle Zahlen bei den Ämtern erfragen.
- Der Antrag wirkt oft erst ab dem Antragsmonat. Deshalb lieber früh stellen.
Gegen einen Bescheid kannst du in der Regel innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Lass die Frist nicht verstreichen, und lege den Widerspruch notfalls erst einmal ohne Begründung ein und reiche sie nach. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Beratung dazu geben Sozialverbände und Rechtsanwaltschaft.
5 Wo gibt es Beratung?
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
- Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
- Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
- Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden
- Schuldnerberatung und Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände
6 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Sozialgesetzbuch II, IX (Teil 2), XII
- Wohngeldgesetz; Sozialgesetzbuch V (Belastungsgrenzen)