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    Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

    • Shalin
    • 1. November 2026 um 02:21
    • 5 mal gelesen
    • Eintrag
    • Bewertungen 0
    • Wer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf ein Angebot des Arbeitgebers für ein BEM. Es soll helfen, den Arbeitsplatz zu erhalten.

      Zitat

      ⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.

      Letzte Prüfung: 01.11.2026

      1 Worum geht es?

      Das BEM ist ein strukturiertes Gespräch- und Maßnahmenverfahren im Betrieb. Gemeinsam wird geklärt, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

      2 Wer hat Anspruch?

      • Alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten insgesamt länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren
      • Der Arbeitgeber muss das BEM anbieten und dazu einladen
      • Die Teilnahme ist für Beschäftigte freiwillig

      3 So läuft es ab

      • Einladung durch den Arbeitgeber mit Hinweis auf Ziele und Datenschutz
      • Gespräch, bei Wunsch mit Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder einer Vertrauensperson
      • Prüfung von Anpassungen: Arbeitszeit, Aufgaben, Arbeitsplatzgestaltung, Hilfsmittel, Qualifizierung, Wiedereingliederung
      • Umsetzung und spätere Überprüfung der Maßnahmen

      4 Wichtige Hinweise

      • Die Diagnose musst du nicht offenlegen. Es genügt, die Einschränkungen und nötigen Anpassungen zu beschreiben.
      • Wurde das BEM nicht angeboten, kann das bei einer krankheitsbedingten Kündigung zulasten des Arbeitgebers gehen.
      • Du kannst ein BEM ablehnen oder jederzeit beenden. Überlege vorher, ob du Unterstützung durch eine Vertrauensperson wünschst.

      5 Wo gibt es Beratung?

      • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
      • Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
      • Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
      • Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
      • Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden

      6 Quellen

      • Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
      • Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
      • Sozialgesetzbuch IX (§ 167 Abs. 2)
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    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Worum geht es?
    • 2 Wer hat Anspruch?
    • 3 So läuft es ab
    • 4 Wichtige Hinweise
    • 5 Wo gibt es Beratung?
    • 6 Quellen

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