1. Start
    1. Über mich
    2. Übers Forum
    3. Autorenseite
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
    2. Partner
  3. Wissenswelt
    1. Artikel
    2. Lexikon
      1. Letzte Änderungen
  4. Selbsttests
  5. Hilfe & Angebote
    1. Support
    2. Notfallseiten
    3. Linkliste
    4. FAQ
  • Anmelden
  • Registrieren
  •  Stil ändern
  • Suche
Lexikon
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • FAQ
  • Umfragen
  • Linkliste
  • Lexikon
  • Erweiterte Suche
Sonntag: 01 November 2026
  • Wir freuen uns sehr dass du diese Webpräsenz gefunden hast, leider bist du nicht angemeldet und kannst daher diese Plattform nur eingeschränkt benutzen. Möchtst Du die volle Vielfalt unserer Community erleben, so registriere dich jetzt kostenlos & unverbindlich oder melden sich mit Ihren Benutzerdaten an.

    Anmelden Registrieren
    1. Selbsthilfeforum für psychische Erkrankungen | Seelenfarben
    2. Lexikon

    Krankengeld

    • Shalin
    • 1. November 2026 um 02:21
    • 4 mal gelesen
    • Eintrag
    • Bewertungen 0
    • Nach der Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei weiterer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Es ist begrenzt und an Bedingungen geknüpft, besonders an eine lückenlose Krankschreibung.

      Zitat

      ⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.

      Letzte Prüfung: 01.11.2026

      1 Worum geht es?

      Krankengeld ist eine Ersatzleistung für das ausfallende Arbeitsentgelt, wenn man länger krank ist. Es wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, nicht vom Arbeitgeber.

      2 Wer hat Anspruch?

      • gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld (die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), in der Regel nach Ende der Entgeltfortzahlung
      • Selbstständige haben je nach Versicherungsart und Wahltarif unterschiedliche Ansprüche. Das vorher klären.
      • Privat Versicherte haben Krankentagegeld nach ihrem Vertrag

      3 Höhe und Dauer

      • Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen.
      • Es wird für dieselbe Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird angerechnet.
      • Danach endet der Anspruch („Aussteuerung“). Mögliche Anschlussleistungen sind Arbeitslosengeld, Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung. Rechtzeitig beraten lassen.

      4 Wichtige Hinweise

      • Die Krankschreibung muss lückenlos sein. Jede Folgebescheinigung muss rechtzeitig vor Ablauf der bisherigen ausgestellt werden, sonst kann der Anspruch gefährdet sein.
      • Die Krankenkasse kann zur Antragstellung auf Reha auffordern, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Dabei gelten Fristen, die man nicht ungeprüft verstreichen lassen sollte.
      • Die Kasse kann den Medizinischen Dienst um eine Begutachtung bitten.

      5 Wo gibt es Beratung?

      • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
      • Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
      • Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
      • Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
      • Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden

      6 Quellen

      • Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
      • Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
      • Sozialgesetzbuch V, Krankengeld (§§ 44 ff.)
    Derzeit sind keine Bewertungen für diesen Eintrag vorhanden.

    Teilen

    • Vorheriger Eintrag Erwerbsminderungsrente
    • Nächster Eintrag Krankschreibung und Lohnfortzahlung

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Worum geht es?
    • 2 Wer hat Anspruch?
    • 3 Höhe und Dauer
    • 4 Wichtige Hinweise
    • 5 Wo gibt es Beratung?
    • 6 Quellen

    Kategorien

    1. Psychische Erkrankungen 97
    2. Körperliche Erkrankungen 60
    3. Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten 29
    4. Medikamente 170
      1. Antidepressiva 41
      2. Antipsychotika 41
      3. Stimmungsstabilisierer 6
      4. Beruhigungs- und Schlafmittel 35
      5. ADHS-Medikation 8
      6. Schmerzmittel 24
      7. Sonstige Wirkstoffgruppen 17
      8. Absetzen und Wechselwirkungen 1
    5. Orientierung und Alltag 71
      1. Begriffe von A bis Z (Glossar) 1
      2. Diagnostik 51
      3. Rechte und Sozialrecht 16
      4. Therapeutensuche und Wartezeiten 1
      5. Krisen und Notfallhilfe 1
      6. Für Angehörige 1
    1. Impressum
    2. Support
    3. Kontakt
    4. Nutzungsbedingungen
    5. Forenregeln
    6. Datenschutzerklärung
    7. Medizinischer Disclaimer
    8. Haftungsausschluss
    9. Forenübersicht

    🆘 In einer Krise? Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7) oder 0800 111 0 222 (kostenlos, 24/7) | Weitere Hilfsangebote → Findest du hier

    Color Drop Design coded & layout by Gino Zantarelli 2024-2025©
    Anpassung an WoltLab Suite™ 6.2 durch Sonlong Community 2026
    Informationen zur Konversation im Editor von norse
    WBB: Copyrightwarnung bei Dateianhängen von norse
    Beschränkung der letzten Aktivitäten von norse
    Kennzeichnung automatisch deaktivierter Benutzerkonten von norse
    Gruppenrecht für die Suche von norse
    Geschlechtericon in der Beitragsseitenleiste von norse
    Markierung abonnierter Themen von norse
    Informationen zum Thema im Editor von norse
    © 2026 Selbsthilfeforum für psychische Erkrankungen | Seelenfarben – selbsthilfeforum-seelenfarben.de
    Lexikon 7.2.6, entwickelt von www.viecode.com
    Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8