Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Arbeitsunfähig ist, wer wegen einer Erkrankung seine Arbeit nicht oder nur mit der Gefahr der Verschlechterung ausüben kann. Das gilt auch bei psychischen Erkrankungen wie Depression, Angst oder Burn-out. Die ärztliche oder psychotherapeutische Praxis stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) aus.
2 Wer hat Anspruch?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nach einer Beschäftigungsdauer von vier Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, grundsätzlich bis zu sechs Wochen je Erkrankung.
- Bei einer erneuten Krankheit wegen derselben Ursache beginnt der Anspruch in der Regel erst nach bestimmten Zeiträumen neu (sogenannte Fortsetzungserkrankung). Das prüft der Arbeitgeber oder die Krankenkasse.
- Wer gesetzlich versichert und nicht beschäftigt ist, hat andere Ansprüche, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit.
3 So läuft es ab
- Die Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich melden, ohne Angabe der Diagnose.
- Die Bescheinigung wird heute in der Regel elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (eAU). Der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Für die Ausfertigung für den Arbeitgeber gilt: Die Diagnose steht nicht darauf.
- Bei Dauer über drei Kalendertage ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, der Arbeitgeber kann sie früher verlangen. Wer länger krank ist, braucht Folgebescheinigungen, die ohne Lücke aneinander anschließen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei leichten Erkrankungen auch eine telefonische Krankschreibung möglich. Das entscheidet die Praxis.
4 Wichtige Hinweise
- Du musst deinem Arbeitgeber weder Diagnose noch Gesprächsinhalte mitteilen.
- Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung. Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld (siehe Eintrag „Krankengeld“).
- Wer wegen einer Krankschreibung Angst vor Folgen im Betrieb hat, kann sich bei Betriebsrat, Personalrat oder Beratungsstellen informieren. Arbeitgeber dürfen wegen einer Krankheit nicht ohne Weiteres kündigen.
5 Wo gibt es Beratung?
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
- Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
- Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
- Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden
6 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
- Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung)