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    1. Selbsthilfeforum für psychische Erkrankungen | Seelenfarben
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    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    • Shalin
    • 1. November 2026 um 02:21
    • 4 mal gelesen
    • Eintrag
    • Bewertungen 0
    • Wenn der bisherige Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr geht, helfen berufliche Reha-Leistungen wie Umschulung, Qualifizierung und Unterstützung am Arbeitsplatz.

      Zitat

      ⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.

      Letzte Prüfung: 01.11.2026

      1 Worum geht es?

      Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen und einen Arbeitsplatz sichern. Sie gelten auch für Menschen mit psychischen Erkrankungen.

      2 Was gibt es?

      • Umschulung, Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung
      • Arbeitserprobung und Berufsfindung
      • Zuschüsse zur Arbeitsplatzausstattung, Hilfsmittel, Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber
      • Unterstützung durch Integrationsfachdienste, Jobcoaching
      • Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK) und Berufsförderungswerke mit besonderen Angeboten
      • Budget für Arbeit, Werkstatt für behinderte Menschen oder Inklusionsbetriebe für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf

      3 Wer ist zuständig und wie läuft es ab?

      • Deutsche Rentenversicherung bei Versicherten, die die Wartezeit erfüllen und deren Erwerbsfähigkeit gefährdet ist
      • Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter in anderen Fällen
      • Antrag beim zuständigen Träger, Reha-Beratung vorab nutzen
      • Während der Maßnahme wird in der Regel Übergangsgeld gezahlt

      4 Wichtige Hinweise

      • Frühzeitig beraten lassen: Je früher, desto besser stehen die Chancen auf passende Leistungen
      • Bei Streit über die Zuständigkeit der Träger muss der zuerst angegangene Träger weiterleiten oder entscheiden
      • Eine Schwerbehinderung ist keine Voraussetzung

      Gegen einen Bescheid kannst du in der Regel innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Lass die Frist nicht verstreichen, und lege den Widerspruch notfalls erst einmal ohne Begründung ein und reiche sie nach. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Beratung dazu geben Sozialverbände und Rechtsanwaltschaft.

      5 Wo gibt es Beratung?

      • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
      • Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
      • Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
      • Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
      • Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden
      • Integrationsfachdienste und die Reha-Beratung der Arbeitsagentur und Rentenversicherung

      6 Quellen

      • Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
      • Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
      • Sozialgesetzbuch IX (§ 49 ff.)
      • Informationen der Deutschen Rentenversicherung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
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    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Worum geht es?
    • 2 Was gibt es?
    • 3 Wer ist zuständig und wie läuft es ab?
    • 4 Wichtige Hinweise
    • 5 Wo gibt es Beratung?
    • 6 Quellen

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