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    1. Selbsthilfeforum für psychische Erkrankungen | Seelenfarben
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    Medizinische Rehabilitation (Reha)

    • Shalin
    • 1. November 2026 um 02:21
    • 4 mal gelesen
    • Eintrag
    • Bewertungen 0
    • Eine Reha unterstützt dabei, Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen, auch bei psychischen Erkrankungen. Zuständig ist je nach Situation die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.

      Zitat

      ⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.

      Letzte Prüfung: 01.11.2026

      1 Worum geht es?

      Die medizinische Rehabilitation ist eine mehrwöchige Behandlung in einer Reha-Einrichtung oder ambulant. Es gibt Reha speziell für psychische und psychosomatische Erkrankungen und für Sucht. Der Grundsatz lautet: Reha vor Rente.

      2 Wer hat Anspruch?

      • Wer rehabilitationsbedürftig und rehabilitationsfähig ist und eine positive Aussicht auf Besserung hat
      • Deutsche Rentenversicherung: zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
      • Krankenkasse: zuständig, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist, z. B. bei Rentnerinnen und Rentnern und Kindern

      3 So läuft es ab

      • Antrag beim zuständigen Träger, oft mit ärztlichem Befundbericht, die Praxis oder der Sozialdienst helfen dabei
      • Wunsch- und Wahlrecht: Du kannst Wünsche zur Einrichtung äußern, wenn sie berechtigt sind
      • Dauer meist mehrere Wochen, bei Bedarf Verlängerung
      • Nach der Reha Nachsorge und Entlassbericht

      4 Wichtige Hinweise

      • In der Regel fällt eine Zuzahlung pro Tag für eine begrenzte Anzahl von Tagen an. Befreiung und Ermäßigung sind möglich. Aktuelle Beträge beim Träger erfragen.
      • Bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Oft hilft ein ergänzender ärztlicher Bericht.
      • Auch während der Reha besteht Anspruch auf Entgeltersatz, z. B. Übergangsgeld.

      Gegen einen Bescheid kannst du in der Regel innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich Widerspruch einlegen. Lass die Frist nicht verstreichen, und lege den Widerspruch notfalls erst einmal ohne Begründung ein und reiche sie nach. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Beratung dazu geben Sozialverbände und Rechtsanwaltschaft.

      5 Wo gibt es Beratung?

      • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
      • Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
      • Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
      • Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
      • Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden

      6 Quellen

      • Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
      • Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
      • Sozialgesetzbuch VI und IX
      • Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation
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    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Worum geht es?
    • 2 Wer hat Anspruch?
    • 3 So läuft es ab
    • 4 Wichtige Hinweise
    • 5 Wo gibt es Beratung?
    • 6 Quellen

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