Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Im Normalfall werden Menschen mit psychischen Erkrankungen freiwillig behandelt. Nur bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung infolge einer psychischen Erkrankung, wenn keine mildere Möglichkeit besteht, kann eine Unterbringung gegen den Willen angeordnet werden.
2 Rechtliche Grundlagen
- Landesgesetze (PsychKG, Unterbringungsgesetze): bei akuter Gefährdung öffentlich-rechtliche Unterbringung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
- Betreuungsrecht (BGB): Unterbringung durch Betreuer mit gerichtlicher Genehmigung bei Selbstgefährdung
- Die Anordnung erfolgt durch das Gericht. In dringenden Fällen ist eine vorläufige Anordnung möglich, die gerichtlich bestätigt werden muss
3 Deine Rechte
- Anhörung durch das Gericht und gegebenenfalls ein Verfahrensbeistand oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt
- Rechtsmittel (Beschwerde) gegen die Entscheidung
- Ärztliche Zwangsmaßnahmen sind nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, als letztes Mittel, mit gerichtlicher Genehmigung und genau dokumentiert
- Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt und wird überprüft
- Besuchskommissionen, Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher sowie Beschwerdestellen sind Ansprechpersonen
4 Wichtige Hinweise
- Eine Behandlungsvereinbarung oder Krisenvorsorge für akute Situationen kann Zwang vermeiden helfen
- Wer Zwangsmaßnahmen erlebt hat, kann dies in der Nachsorge, mit Patientenfürsprecherinnen und Beratungsstellen aufarbeiten
- Bei akuter Gefährdung sofort 112
5 Wo gibt es Beratung?
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
- Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
- Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
- Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden
- Patientenfürsprecher und Beschwerdestellen der Kliniken sowie psychiatrie-erfahrene Selbsthilfeorganisationen
6 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 1831, 1832) und Verfahrensrecht (FamFG)
- Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze (PsychKG) der Länder