1. Start
    1. Über mich
    2. Übers Forum
    3. Autorenseite
  2. Forum
    1. Unerledigte Themen
    2. Partner
  3. Wissenswelt
    1. Artikel
    2. Lexikon
      1. Letzte Änderungen
  4. Selbsttests
  5. Hilfe & Angebote
    1. Support
    2. Notfallseiten
    3. Linkliste
    4. FAQ
  • Anmelden
  • Registrieren
  •  Stil ändern
  • Suche
Lexikon
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • FAQ
  • Umfragen
  • Linkliste
  • Lexikon
  • Erweiterte Suche
Sonntag: 01 November 2026
  • Wir freuen uns sehr dass du diese Webpräsenz gefunden hast, leider bist du nicht angemeldet und kannst daher diese Plattform nur eingeschränkt benutzen. Möchtst Du die volle Vielfalt unserer Community erleben, so registriere dich jetzt kostenlos & unverbindlich oder melden sich mit Ihren Benutzerdaten an.

    Anmelden Registrieren
    1. Selbsthilfeforum für psychische Erkrankungen | Seelenfarben
    2. Lexikon

    Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

    • Shalin
    • 1. November 2026 um 02:21
    • 4 mal gelesen
    • Eintrag
    • Bewertungen 0
    • Nach längerer Krankheit kehren Beschäftigte schrittweise in den Beruf zurück. Die Arbeitszeit wird langsam gesteigert, ärztlich begleitet.

      Zitat

      ⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.

      Letzte Prüfung: 01.11.2026

      1 Worum geht es?

      Bei der stufenweisen Wiedereingliederung beginnt man mit wenigen Stunden pro Tag und erhöht schrittweise bis zur vollen Arbeitszeit. Man gilt dabei weiterhin als arbeitsunfähig. Ziel ist, Belastbarkeit aufzubauen und den Einstieg zu erleichtern.

      2 Wer hat Anspruch?

      • Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit, wenn die Ärztin oder der Arzt die schrittweise Rückkehr für sinnvoll hält
      • Der Arbeitgeber muss zustimmen. Bei schwerbehinderten Menschen kann ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber bestehen.
      • In der Regel zahlt weiter die Krankenkasse Krankengeld oder die Rentenversicherung Übergangsgeld, der Arbeitgeber meist kein Arbeitsentgelt

      3 So läuft es ab

      • Die behandelnde Praxis erstellt einen Wiedereingliederungsplan mit Stundenzahl und Dauer.
      • Der Arbeitgeber und die Krankenkasse oder Rentenversicherung stimmen zu.
      • Die Dauer beträgt meist einige Wochen bis wenige Monate, der Plan kann angepasst werden.
      • Der Versuch kann jederzeit abgebrochen werden, wenn die Belastung zu groß ist.

      4 Wichtige Hinweise

      • Offen mit der Praxis über Belastungen im Betrieb sprechen
      • Die Wiedereingliederung ist freiwillig, sie ersetzt keine Reha
      • Bei Schwierigkeiten helfen Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

      5 Wo gibt es Beratung?

      • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
      • Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
      • Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
      • Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
      • Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden

      6 Quellen

      • Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
      • Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
      • Sozialgesetzbuch V (§ 74) und Sozialgesetzbuch IX (§ 44)
    Derzeit sind keine Bewertungen für diesen Eintrag vorhanden.

    Teilen

    • Vorheriger Eintrag Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
    • Nächster Eintrag Unterbringung und Behandlung gegen den Willen

    Inhaltsverzeichnis

    • 1 Worum geht es?
    • 2 Wer hat Anspruch?
    • 3 So läuft es ab
    • 4 Wichtige Hinweise
    • 5 Wo gibt es Beratung?
    • 6 Quellen

    Kategorien

    1. Psychische Erkrankungen 97
    2. Körperliche Erkrankungen 60
    3. Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten 29
    4. Medikamente 170
      1. Antidepressiva 41
      2. Antipsychotika 41
      3. Stimmungsstabilisierer 6
      4. Beruhigungs- und Schlafmittel 35
      5. ADHS-Medikation 8
      6. Schmerzmittel 24
      7. Sonstige Wirkstoffgruppen 17
      8. Absetzen und Wechselwirkungen 1
    5. Orientierung und Alltag 71
      1. Begriffe von A bis Z (Glossar) 1
      2. Diagnostik 51
      3. Rechte und Sozialrecht 16
      4. Therapeutensuche und Wartezeiten 1
      5. Krisen und Notfallhilfe 1
      6. Für Angehörige 1
    1. Impressum
    2. Support
    3. Kontakt
    4. Nutzungsbedingungen
    5. Forenregeln
    6. Datenschutzerklärung
    7. Medizinischer Disclaimer
    8. Haftungsausschluss
    9. Forenübersicht

    🆘 In einer Krise? Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7) oder 0800 111 0 222 (kostenlos, 24/7) | Weitere Hilfsangebote → Findest du hier

    Color Drop Design coded & layout by Gino Zantarelli 2024-2025©
    Anpassung an WoltLab Suite™ 6.2 durch Sonlong Community 2026
    Informationen zur Konversation im Editor von norse
    WBB: Copyrightwarnung bei Dateianhängen von norse
    Beschränkung der letzten Aktivitäten von norse
    Kennzeichnung automatisch deaktivierter Benutzerkonten von norse
    Gruppenrecht für die Suche von norse
    Geschlechtericon in der Beitragsseitenleiste von norse
    Markierung abonnierter Themen von norse
    Informationen zum Thema im Editor von norse
    © 2026 Selbsthilfeforum für psychische Erkrankungen | Seelenfarben – selbsthilfeforum-seelenfarben.de
    Lexikon 7.2.6, entwickelt von www.viecode.com
    Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8