Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Wer seine Angelegenheiten wegen einer Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr regeln kann, braucht Unterstützung. Es gibt drei Wege: die selbst bestimmte Vorsorge (Vollmacht und Patientenverfügung) und die rechtliche Betreuung durch das Gericht.
2 Die drei Bausteine
- Vorsorgevollmacht: Du bestimmst im Voraus eine Vertrauensperson, die für dich handeln darf. Sie sollte schriftlich sein und kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Für bestimmte Geschäfte kann eine Beglaubigung oder notarielle Beurkundung nötig sein.
- Patientenverfügung: Schriftliche Festlegung, welche Behandlungen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Sie bindet Ärztinnen und Ärzte, wenn sie auf die Situation zutrifft.
- Rechtliche Betreuung: Das Betreuungsgericht bestellt eine Betreuerin oder einen Betreuer nur, wenn jemand seine Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht besorgen kann und keine ausreichende Vollmacht besteht. Die Betreuung gilt nur für die nötigen Aufgabenkreise.
3 Wichtige Grundsätze
- Bei der Betreuung steht der Wille der betreuten Person im Mittelpunkt. Wünsche sind zu beachten, soweit dies nicht zu ihrem Nachteil ist.
- Eine Betreuung wird regelmäßig überprüft
- Ehegatten haben für Notfälle der Gesundheitssorge unter Voraussetzungen ein befristetes Notvertretungsrecht, ersetzt aber keine Vollmacht
- Für psychisch Erkrankte lohnt es sich, in stabilen Zeiten eine Vorsorgevollmacht und eine Behandlungsvereinbarung mit der Klinik zu erstellen
4 Wo gibt es Beratung?
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): kostenlose, unabhängige Beratung zu Teilhabeleistungen (eutb.de)
- Sozialverbände wie VdK und SoVD sowie Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
- Sozialdienst der Klinik oder Reha-Einrichtung und der Sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts
- Krankenkasse und Rentenversicherung: kostenlose Auskunfts- und Beratungsstellen
- Rechtsanwaltschaft für Sozial- oder Arbeitsrecht; bei geringem Einkommen kann Beratungshilfe beantragt werden
- Betreuungsbehörde der Stadt oder des Landkreises und Betreuungsvereine
- Notarinnen und Notare bei der Beurkundung von Vollmachten
5 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) in der jeweils geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de)
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bürgerliches Gesetzbuch (Betreuungsrecht, §§ 1814 ff.)
- Bundesministerium der Justiz: Informationen zu Vorsorge und Betreuung