Zitat⚠️ Medikamente nie eigenmächtig ändern oder absetzen. Bitte immer Rücksprache mit Ärztin oder Arzt halten. Dieser Artikel nennt bewusst keine Dosierungen.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Wirkstoff und Handelsnamen
Wirkstoff Naltrexon. Beispiele für Handelsnamen: Nemexin sowie Generika.
Die Verfügbarkeit einzelner Präparate kann wechseln. Aktuelle Informationen bieten die Rote Liste und die Apotheke.
2 Wirkstoffgruppe
Opioid-Rezeptor-Antagonist, zur Rückfallvorbeugung bei Alkohol- und Opioidabhängigkeit.
3 Anwendungsgebiete
- Rückfallvorbeugung bei Alkoholabhängigkeit (nach ärztlicher Entscheidung)
- Rückfallvorbeugung bei Opioidabhängigkeit nach erfolgtem Entzug
Zulassung und Anwendungsgebiete können sich je nach Präparat unterscheiden. Maßgeblich sind die Fachinformation und die ärztliche Verordnung.
4 Wirkweise
Naltrexon blockiert Opioidrezeptoren. Dadurch verringert es das Belohnungsgefühl durch Alkohol und kann das Verlangen mindern. Bei Opioiden verhindert es deren Wirkung.
5 Häufige Nebenwirkungen
- Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit
- Magenbeschwerden, Schlafstörungen
- Veränderungen der Leberwerte (Kontrolle)
Wichtig: Immer ärztliche Hinweise zum Notfall (Karte mit Hinweis auf Naltrexon) bei sich tragen.
6 Wechselwirkungen
- Opioide: werden in ihrer Wirkung blockiert. Nach Einnahme von Naltrexon können Opioid-Schmerzmittel nicht wirken, und Ausweichen auf höhere Mengen ist lebensgefährlich.
- bei Entzug von Opioiden kann Naltrexon einen schweren Entzug auslösen, vor Beginn muss der Körper frei von Opioiden sein
- Information von Notärzten und Operationsteams über die Einnahme ist wichtig
7 Absetzen
Das Absetzen wird gemeinsam mit der behandelnden Praxis geplant. Nach dem Absetzen ist die Empfindlichkeit gegenüber Opioiden erhöht, deshalb besteht erhöhtes Überdosierungsrisiko bei Rückfall.
8 Quellen
- S3-Leitlinie Alkoholbezogene Störungen (AWMF-Register Nr. 076-001)
- Fachinformation und Gebrauchsinformation des jeweiligen Präparats
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Rote Liste