Zitat⚠️ Medikamente nie eigenmächtig ändern oder absetzen. Bitte immer Rücksprache mit Ärztin oder Arzt halten. Dieser Artikel nennt bewusst keine Dosierungen.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Wirkstoff und Handelsnamen
Wirkstoff Naloxon. Beispiele für Handelsnamen: Nyxoid und Prenoxad (Nasenspray bzw. Injektion für den Notfall); Naloxon in Kombination mit Opioiden (z. B. Tilidin/Naloxon, Buprenorphin/Naloxon) zur Missbrauchssicherung.
Die Verfügbarkeit einzelner Präparate kann wechseln. Aktuelle Informationen bieten die Rote Liste und die Apotheke.
2 Wirkstoffgruppe
Opioid-Rezeptor-Antagonist, Notfall-Gegenmittel bei Opioidvergiftung.
3 Anwendungsgebiete
- Notfallbehandlung bei Opioid-Überdosierung (Atemdepression)
- Zusatzstoff in manchen Opioidpräparaten zur Vorbeugung von Missbrauch
Zulassung und Anwendungsgebiete können sich je nach Präparat unterscheiden. Maßgeblich sind die Fachinformation und die ärztliche Verordnung.
4 Wirkweise
Naloxon verdrängt Opioide von den Rezeptoren und hebt ihre Wirkung rasch auf. So kann bei Überdosierung die Atmung wiederhergestellt werden. Die Wirkung hält oft kürzer an als die des Opioids, deshalb kann die Vergiftung zurückkehren.
5 Häufige Nebenwirkungen
- bei Opioidabhängigen: plötzlicher, heftiger Entzug mit Unruhe, Schwitzen, Übelkeit, Herzrasen
- selten Blutdruckanstieg und Herzrhythmusstörungen
- Wirkungsdauer kürzer als bei vielen Opioiden: erneute Atemdepression möglich
Wichtig: Naloxon ersetzt nicht den Notruf. Auch wenn es gegeben wurde, immer sofort 112 rufen, Betroffene nicht allein lassen und auf Atmung achten.
6 Wechselwirkungen
- hebt die Wirkung von Opioid-Schmerzmitteln und Substitutionsmitteln auf
- wirkt nicht bei Vergiftungen mit Benzodiazepinen, Alkohol oder anderen dämpfenden Mitteln
7 Absetzen
Naloxon wird nur im Notfall oder in fest kombinierten Präparaten angewendet. Ein Ausschleichen entfällt.
8 Quellen
- S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen (AWMF-Register Nr. 038-025)
- Fachinformation und Gebrauchsinformation des jeweiligen Präparats
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Rote Liste