Zitat⚠️ Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Was ist das?
Digitale Angebote vermitteln psychotherapeutische Inhalte über Apps oder Online-Programme: Übungen, Texte, Videos und Tagebuchfunktionen, teils mit therapeutischer Begleitung per Chat oder Video. Dazu gehören:
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): vom BfArM geprüfte und zugelassene Apps, die ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden können
- Online-Therapieprogramme mit therapeutischer Begleitung
- Videosprechstunde: Psychotherapie per Video mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten
- Selbsthilfeprogramme und Apps ohne Verordnung, mit sehr unterschiedlicher Qualität
2 Ablauf
- Verordnung durch Ärztin, Arzt oder Psychotherapeutin und Einlösen des Codes bei der Krankenkasse, bei DiGA
- Nutzung über mehrere Wochen, meist etwa 90 Tage, mit Übungen und Modulen
- Je nach Angebot Begleitung durch Fachleute oder reine Selbsthilfe
- Fortschrittskontrolle in der App und Besprechung mit der behandelnden Praxis
3 Für wen ist es geeignet?
- leichte bis mittelschwere Depression, Angst, Schlafstörungen, Stress, Panikstörung und weitere Indikationen, je nach DiGA
- zur Überbrückung von Wartezeiten auf einen Therapieplatz
- als Ergänzung zu laufender Behandlung und zur Nachsorge
- für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder ohne Therapieplatz in der Nähe
Bei schweren Erkrankungen, akuter Krise oder Suizidgedanken sind digitale Angebote kein Ersatz für persönliche Behandlung.
4 Wirksamkeit und Evidenz
Für zugelassene DiGA und gut untersuchte Online-Programme ist eine Wirksamkeit mit kleinen bis mittleren Effekten belegt, besonders bei leichter bis mittelschwerer Depression, Angst und Schlafstörungen. Mit therapeutischer Begleitung wirken sie stärker als ohne. Die Qualität frei verfügbarer Apps ist sehr unterschiedlich und oft nicht belegt.
5 Kosten und Zugang
Die Kosten für zugelassene DiGA übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn sie verordnet werden. Das aktuelle Verzeichnis führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Videosprechstunden bei Therapeutinnen und Therapeuten mit Kassenzulassung sind Kassenleistung. Frei verfügbare Apps sind teils kostenlos, teils kostenpflichtig.
6 Grenzen und Risiken
- Kein Ersatz bei schweren Erkrankungen oder Krisen
- Es braucht Selbstdisziplin. Viele Menschen brechen Programme ab.
- Datenschutz prüfen, besonders bei Apps ohne Zulassung
- Technische Ausstattung und digitale Kompetenz sind Voraussetzung
- Nicht jede App ist wissenschaftlich geprüft. Seriöse Angebote nennen Studien und Anbieter.
7 Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): DiGA-Verzeichnis
- S3-Leitlinie / Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression (AWMF-Register Nr. nvl-005): Hinweise zu internetbasierten Interventionen
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)