Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Nach einer Gewalttat können Menschen Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten, etwa Heilbehandlung und Entschädigung. Traumaambulanzen bieten schnelle psychotherapeutische Hilfe.
2 Wer hat Anspruch?
- Opfer von Gewalttaten
- Angehörige von Opfern und Hinterbliebene
3 So geht es
- Antrag beim zuständigen Amt (Versorgungsverwaltung) stellen
- Anzeige bei der Polizei ist hilfreich, nicht immer Voraussetzung
- Traumaambulanz kontaktieren (oft kurzfristig, ohne lange Wartezeit)
- Unterlagen und Befunde sammeln
4 Fristen und Wichtiges
- Antragsfristen sind zu beachten, früh beraten lassen
- Leistungen können rückwirkend begrenzt sein
5 Tipps
- Beratung beim Weißen Ring oder Opferhilfeeinrichtung
- Hilfe bei Antragstellung nutzen
- Ärztliche und therapeutische Nachweise sichern
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) XIV
- Weisser Ring e. V.; Bundesministerium für Arbeit und Soziales