Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Schulen können Nachteilsausgleiche gewähren, etwa mehr Zeit oder angepasste Prüfungen. Bei Bedarf gibt es Schulbegleitung oder Förderung. Zuständig sind Schule, Schulpsychologie und das Jugendamt.
2 Wer hat Anspruch?
- Schülerinnen und Schüler mit Erkrankung oder Behinderung
- Eltern, die Unterstützung beantragen wollen
3 So geht es
- Gespräch mit Klassenleitung und Schulleitung
- Ärztliche oder psychologische Bescheinigung vorlegen
- Nachteilsausgleich beantragen
- Schulbegleitung (Eingliederungshilfe) beim Jugendamt oder Sozialamt beantragen
4 Fristen und Wichtiges
- Anträge rechtzeitig vor Prüfungen stellen
- Zuständigkeit je nach Bundesland unterschiedlich
5 Tipps
- Schule, Schulpsychologie und Beratungsstellen einbeziehen
- Dokumentieren, was bisher geholfen hat
- Unterstützung durch EUTB nutzen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Schulgesetze der Länder; Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und IX
- Kultusministerien der Länder