Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Bei Überschuldung helfen Schuldnerberatungsstellen. Sie prüfen die Situation, verhandeln mit Gläubigern und begleiten ein mögliches Insolvenzverfahren. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Teil des Guthabens.
2 Wer hat Anspruch?
- Menschen mit offenen Forderungen, Mahnungen oder Pfändungen
- Menschen, die durch Krankheit Einkommen verloren haben
3 So geht es
- Kostenlose Schuldnerberatung (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale, Kommune) aufsuchen
- Unterlagen sammeln, Gläubiger und Beträge aufstellen
- P-Konto bei der Bank einrichten
- Je nach Situation außergerichtliche Einigung oder Verbraucherinsolvenz
4 Fristen und Wichtiges
- Fristen in Mahn- und Vollstreckungsbescheiden beachten, Widerspruch meist 14 Tage
- Pfändungsschutz beim P-Konto ist nicht automatisch
5 Tipps
- Nicht ignorieren: Briefe öffnen und sortieren
- Ratenzahlungen nur nach Beratung vereinbaren
- Auf Seriosität achten, keine Gebühren für Beratung bei anerkannten Stellen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Zivilprozessordnung (ZPO), Insolvenzordnung (InsO)
- Verbraucherzentrale Bundesverband; Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände