Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Eine medizinische Rehabilitation soll Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen. Sie kann stationär oder ambulant erfolgen. Zuständig ist je nach Situation die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.
2 Wer hat Anspruch?
- Menschen, deren Erwerbsfähigkeit durch Erkrankung gefährdet oder gemindert ist (meist Rentenversicherung)
- Menschen im Ruhestand oder ohne Erwerbsbezug, Kinder und Familienangehörige (meist Krankenkasse)
- Voraussetzung: Reha-Bedürftigkeit, Reha-Fähigkeit und eine positive Prognose
3 So geht es
- Mit Hausarztpraxis oder behandelnder Praxis über die Reha sprechen
- Antrag bei der Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen, ärztlichen Befundbericht beilegen
- Rehaeinrichtung und Wünsche begründen (Wunsch- und Wahlrecht)
- Auf Bescheid warten; bei Ablehnung Widerspruch prüfen
4 Fristen und Wichtiges
- Widerspruch in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids
- Anschlussheilbehandlung muss meist zeitnah nach dem Klinikaufenthalt beantragt werden
- Wiederholungsreha ist oft erst nach einigen Jahren möglich, bei medizinischer Notwendigkeit früher
5 Tipps
- Beschwerden und Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben
- Beratung der Rentenversicherung und des Sozialverbands nutzen
- Kopien von Anträgen und Bescheiden aufbewahren
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) VI und IX
- Deutsche Rentenversicherung: Informationen zur medizinischen Rehabilitation