Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Psychische Erkrankungen betreffen viele junge Menschen. Hochschulen und Ausbildungsbetriebe sind verpflichtet, Nachteile auszugleichen, etwa durch mehr Zeit bei Prüfungen. Auch Beurlaubung und Förderung können angepasst werden.
2 Wer hat Anspruch?
- Studierende und Auszubildende mit Erkrankung
- Mit Attest und Antrag bei Prüfungsamt oder Ausbildungsleitung
3 So geht es
- Beratung an der Hochschule (Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen beantragen
- Beurlaubung oder Teilzeitstudium prüfen
- BAföG und andere Leistungen bei Krankheit klären
4 Fristen und Wichtiges
- Anträge vor Prüfungsterminen stellen
- Fristen für Prüfungsanmeldung und Rücktritt beachten
5 Tipps
- Attest frühzeitig einholen
- Studierendenwerk und psychologische Beratung nutzen
- Ausbildungsberatung der Kammern kontaktieren
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Hochschulgesetze der Länder, Prüfungsordnungen
- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)