Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Wer fahren will, muss körperlich und geistig geeignet sein. Das gilt auch bei psychischen Erkrankungen und Medikamenten. Die Straßenverkehrsbehörde kann bei Zweifeln ein ärztliches Gutachten verlangen.
2 Wer hat Anspruch?
- Fahrerlaubnisinhaber mit Erkrankung oder Medikamenten
- Menschen nach einem Klinikaufenthalt oder bei Krampfanfällen
3 So geht es
- Behandelnde Praxis fragen, ob Fahren möglich ist
- Medikamente auf Auswirkungen auf Reaktionsvermögen prüfen
- Bei akuter Phase nicht fahren
- Bei Anordnung eines Gutachtens Fristen einhalten und Untersuchung wahrnehmen
4 Fristen und Wichtiges
- Frist der Behörde für Gutachten beachten
- Fahrverbote bei akuter Beeinträchtigung respektieren
5 Tipps
- Offen mit Ärztin oder Arzt über das Fahrverhalten sprechen
- Bei Unsicherheit Beratung bei Verkehrsmedizin
- Alternative Mobilität planen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4
- Bundesanstalt für Straßenwesen / Begutachtungsleitlinien Kraftfahreignung