Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Heilmittel (z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie) und Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Inkontinenzprodukte) werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig sind. Ergotherapie wird auch bei psychischen Erkrankungen eingesetzt.
2 Wer hat Anspruch?
- Gesetzlich Krankenversicherte mit ärztlicher Verordnung
- Voraussetzung: medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit
3 So geht es
- Praxis stellt eine Verordnung aus
- Praxis oder Sanitätshaus einreichen, ggf. Kostenvoranschlag bei teureren Hilfsmitteln
- Krankenkasse genehmigt ggf. vorab
- Bei Ablehnung Widerspruch
4 Fristen und Wichtiges
- Verordnungen müssen innerhalb einer Frist begonnen werden (steht auf der Verordnung)
- Zuzahlungen und Befreiungen beachten
5 Tipps
- Verordnungsbedarf mit der Praxis besprechen
- Alle Unterlagen aufbewahren
- Bei Ablehnung Beratung nutzen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) V
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie