Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Neben dem Grad der Behinderung (GdB) können Merkzeichen festgestellt werden. Sie stehen im Schwerbehindertenausweis und geben Anspruch auf bestimmte Ausgleiche, etwa Freifahrt oder Parkerleichterungen.
2 Wer hat Anspruch?
- Menschen mit festgestelltem GdB
- Für Merkzeichen gelten eigene Voraussetzungen, die im Einzelfall geprüft werden
3 So geht es
- Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung von GdB und Merkzeichen
- Ärztliche Befunde und Atteste einreichen
- Versorgungsamt prüft und entscheidet
- Bei Ablehnung Widerspruch
4 Fristen und Wichtiges
- Widerspruch meist innerhalb eines Monats
- Neufeststellung ist bei Verschlechterung möglich
5 Tipps
- Befunde mit Alltagsauswirkungen schildern
- Beratung bei Sozialverbänden
- Nicht jedes Merkzeichen bei psychischen Erkrankungen erreichbar, Einzelfallprüfung
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 228 ff.
- Versorgungsverwaltung der Länder