Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung statt Sachleistung. Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, wie sie Unterstützung einkaufen. Es gilt für Leistungen der Teilhabe, zum Beispiel Assistenz.
2 Wer hat Anspruch?
- Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung, die Teilhabeleistungen erhalten
- Auch bei psychischer Erkrankung möglich
3 So geht es
- Antrag bei einem Rehabilitationsträger stellen (z. B. Eingliederungshilfe, Rentenversicherung)
- Bedarf in einer Teilhabeplanung festlegen
- Zielvereinbarung abschließen
- Budget eigenverantwortlich einsetzen und nachweisen
4 Fristen und Wichtiges
- Antrag ist mit Teilhabeplanung verbunden; Bearbeitung kann dauern
- Zielvereinbarung ist verbindlich
5 Tipps
- Beratung durch die EUTB nutzen
- Kosten und Qualität der Hilfen im Blick behalten
- Nachweise ordentlich führen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 29
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Persönliches Budget