Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht in Ausnahmefällen, Psychotherapie bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten ohne Kassenzulassung zu nutzen, wenn die Versorgung nicht rechtzeitig verfügbar ist. Die Krankenkasse muss das nachvollziehen können.
2 Wer hat Anspruch?
- Gesetzlich Versicherte mit Therapiebedarf, die trotz Bemühen keinen Platz in angemessener Zeit finden
- Voraussetzung: Behandlungsbedürftigkeit, nachgewiesene Suche, Antragstellung vor Beginn
3 So geht es
- Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen und Dringlichkeit klären
- Mindestens mehrere Absagen oder lange Wartezeiten dokumentieren
- Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellen, vor Beginn der Behandlung
- Therapeutin oder Therapeut mit passender Zulassung (z. B. Approbation) auswählen
4 Fristen und Wichtiges
- Antrag vor Therapiebeginn
- Die Kasse muss zügig entscheiden (gesetzliche Fristen im SGB V)
- Ablehnung: Widerspruch prüfen
5 Tipps
- Terminservicestelle 116 117 nutzen und Anrufe dokumentieren
- Beratung bei Patientenberatung und Sozialverband nutzen
- Anwaltliche Beratung bei Konflikt prüfen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) V, § 13 Abs. 3
- Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen zur Kostenerstattung