Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Bürgergeld (SGB II) sichert den Lebensunterhalt für Menschen, die arbeiten könnten, aber nicht genug Einkommen haben. Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, fällt eher in die Grundsicherung (SGB XII).
2 Wer hat Anspruch?
- Erwerbsfähige Menschen im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze mit zu geringem Einkommen
- Menschen, die vorübergehend wegen Krankheit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können (Erwerbsfähigkeit wird geprüft)
3 So geht es
- Antrag beim Jobcenter stellen, Unterlagen zu Einkommen, Vermögen, Miete vorlegen
- Ärztliche Nachweise (z. B. Krankschreibung, Gutachten) vorlegen
- Das Jobcenter prüft Erwerbsfähigkeit, ggf. mit ärztlichem Dienst
- Kooperationsplan und Mitwirkung beachten
4 Fristen und Wichtiges
- Antrag zeitnah stellen, die Leistung gilt oft ab Antragstellung
- Bescheide ernst nehmen und Fristen wahren
- Veränderungen dem Jobcenter melden
5 Tipps
- Gesundheitliche Einschränkungen belegen
- Beratung durch Sozialverbände, Beratungsstellen und Jobcenter nutzen
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zum Bürgergeld