Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder rechtliche Beratung.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Manchmal ist eine stationäre Behandlung nötig. In den meisten Fällen geschieht sie freiwillig. Nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung kann eine Unterbringung gegen den Willen erfolgen, mit richterlicher Kontrolle.
2 Was Angehörige oft erleben
- Angst, Scham und Schuldgefühle
- Sorge um die Behandlung und Bedingungen
- Unsicherheit, was man tun darf und sollte
- Konflikte mit der erkrankten Person
3 Was hilft
- Rechtzeitig mit Ärztin oder Arzt über freiwillige Aufnahme sprechen
- Beobachtungen und Medikamente der Klinik mitteilen
- Besuche und Kontakt, soweit gewünscht
- Entlassmanagement mit planen
4 Was nicht hilft
- Heimlich Einweisungen betreiben ohne ernste Gefahr
- Vorwürfe nach dem Aufenthalt
- Informationen ohne Zustimmung weitergeben
- Alleingänge ohne Absprache
5 Praktische Tipps
- Bei akuter Gefahr Notruf 112, ärztlichen Notdienst oder Sozialpsychiatrischen Dienst kontaktieren
- Rechte kennen: Die Unterbringung braucht in der Regel eine richterliche Entscheidung (Länderrecht, PsychKG; Betreuungsrecht)
- Beschwerdestellen und Patientenfürsprecher nutzen
6 Auf dich selbst achten
- Das Erlebte aufarbeiten, auch mit Beratung
- Entlastung nach der Krise
- Austausch mit anderen Angehörigen
7 Wo gibt es Hilfe?
- Hausarztpraxis, Psychiatrie und Psychotherapie als erste Ansprechstellen
- Angehörigengruppen und Selbsthilfekontaktstellen (Suche über NAKOS)
- Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) und regionale Landesverbände
- Psychosoziale Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Dienste und Pflegestützpunkte
8 In akuten Situationen
- Akute Gefahr: Notruf 112
- Sozialpsychiatrischer Dienst und Krisendienste vor Ort
- Notruf: 112
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (kostenlos, rund um die Uhr)
9 Quellen
- Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG) der Länder, Bürgerliches Gesetzbuch zum Betreuungsrecht
- Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK)
- Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD), Weltgesundheitsorganisation