Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Patientinnen und Patienten dürfen Behandlungsunterlagen einsehen und Fehler prüfen lassen. Krankenkassen unterstützen oft bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind eine Möglichkeit.
2 Wer hat Anspruch?
- Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Behandlungsfehler
- Auch bei Beschwerden über Umgang, Aufklärung oder Wartezeiten
3 So geht es
- Patientenakte anfordern (Recht auf Einsicht und Kopie)
- Krankenkasse um Unterstützung bitten (Gutachten durch den Medizinischen Dienst)
- Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle der Ärztekammer nutzen
- Bei Bedarf Fachanwalt für Medizinrecht oder Patientenberatung
4 Fristen und Wichtiges
- Verjährung meist drei Jahre ab Kenntnis
- Fristen der Schlichtungsstellen beachten
5 Tipps
- Gedächtnisprotokoll schreiben
- Unterlagen sichern
- Unabhängige Patientenberatung nutzen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (Patientenrechtegesetz, §§ 630a ff.)
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland; Ärztekammern