Zitat⚠️ Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Gesetze, Fristen und Beträge ändern sich. Lass dich im Einzelfall beraten.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Worum geht es?
Gesetzlich Versicherte zahlen für Arzneimittel, Hilfsmittel, Krankenhaus, Reha und Heilmittel Zuzahlungen. Es gibt eine jährliche Belastungsgrenze. Ist sie erreicht, entfallen weitere Zuzahlungen für das Jahr.
2 Wer hat Anspruch?
- Gesetzlich Krankenversicherte mit Zuzahlungen
- Chronisch kranke Menschen haben eine niedrigere Belastungsgrenze
3 So geht es
- Zuzahlungsquittungen sammeln
- Mit dem Antrag an die Krankenkasse Befreiung beantragen, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist
- Alternativ Vorauszahlung des Gesamtbetrags mit Befreiungsbescheinigung
- Befreiungsausweis für das Kalenderjahr aufbewahren
4 Fristen und Wichtiges
- Gilt je Kalenderjahr; neu beantragen
- Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken bei ein Prozent
5 Tipps
- Belege lückenlos sammeln
- Chronikerregelung bei der Krankenkasse erfragen
- Haushalt gemeinsam berechnen lassen
6 Wo gibt es Beratung?
- Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) und Sozialberatungsstellen
- Sozialverbände wie VdK und SoVD
- Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder des Jobcenters
- Rechtsberatung: Rechtsanwaltschaft, Beratungshilfe beim Amtsgericht bei geringem Einkommen
7 Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) V, §§ 61, 62
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Informationen zur Chronikerregelung