Zitat⚠️ Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder rechtliche Beratung.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Wege zu einem Therapieplatz
- Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung: Telefon 116 117 oder online (116117.de). Sie vermittelt Termine in der psychotherapeutischen Sprechstunde und bei akutem Bedarf Termine zur Akutbehandlung.
- Psychotherapeutische Sprechstunde: ohne Überweisung möglich. Hier wird geklärt, welche Hilfe nötig ist, auch wenn kein Therapieplatz sofort frei ist.
- Arzt- und Therapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung und der Psychotherapeutenkammern der Länder
- Krankenkasse: viele Kassen helfen bei der Suche und führen Listen
- Hausarztpraxis, Beratungsstellen oder Klinik-Sozialdienst: können Adressen nennen
2 Tipps, um schneller einen Platz zu finden
- Viele Praxen anfragen, nicht nur zwei oder drei. Eine Liste mit Datum und Antwort hilft.
- Telefonische Sprechzeiten nutzen. Praxen sind zu festen Zeiten erreichbar.
- Auch in Nachbarorten und bei Praxen mit anderen Verfahren fragen
- Auf Wartelisten setzen lassen und alle paar Wochen nachfragen
- Nach kurzfristigen Absagen und freien Terminen fragen
- Beratungsstellen und Hochschul- oder Ausbildungsambulanzen anfragen, dort ist die Wartezeit oft kürzer. Dort behandeln Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung unter Aufsicht.
3 Wenn die Wartezeit lang ist
- Beratungsstellen: Lebens-, Familien-, Erziehungs- und Suchtberatung sind kostenfrei und bieten oft schnelle Termine
- Psychiatrische Institutsambulanz oder Fachpraxis: für schwere oder akute Beschwerden
- Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamts: Beratung und Vermittlung, auch ohne Überweisung
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Apps, z. B. bei Depression oder Angst. Das Verzeichnis führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Selbsthilfegruppen und Online-Angebote zur Überbrückung
- Hausarztpraxis: Begleitung und, wenn nötig, medikamentöse Behandlung bis zum Therapiebeginn
4 Kostenerstattung bei fehlendem Kassenplatz
Wenn die gesetzliche Krankenkasse trotz Bemühungen keinen zeitnahen Kassenplatz vermitteln kann, ist in begründeten Fällen die Behandlung bei einer approbierten Therapeutin oder einem approbierten Therapeuten in einer Privatpraxis auf Kosten der Kasse möglich (Kostenerstattungsverfahren). Voraussetzungen sind meist eine ärztliche Bescheinigung der Dringlichkeit, belegte erfolglose Anfragen und ein Antrag bei der Krankenkasse vor Therapiebeginn. Beratung dazu bieten Krankenkassen und Beratungsstellen.
5 Wie finde ich die richtige Therapeutin oder den richtigen Therapeuten?
- Approbation: Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist geschützt. Seriöse Anbieter haben eine staatliche Approbation.
- Probesitzungen nutzen: In den ersten Sitzungen prüfen, ob die Chemie stimmt und du dich verstanden fühlst
- Verfahren und Schwerpunkte: Je nach Erkrankung passen unterschiedliche Verfahren, siehe Eintrag „Psychotherapieverfahren“
- Wechsel ist erlaubt: Wenn es nicht passt, darfst du die Therapeutin oder den Therapeuten wechseln
Vorsicht bei Anbietern ohne Approbation, die „Heilung“ versprechen oder von Medikamenten abraten. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine eigene Erlaubnis, rechnen aber nicht über die gesetzliche Krankenkasse ab.
6 Wenn es akut ist
Wenn du dich in einer Krise befindest oder dein Zustand sich schnell verschlechtert, wartest du nicht auf einen Therapieplatz. Siehe Eintrag „Krisen und Notfallhilfe“. Notruf 112, Notaufnahme der nächsten psychiatrischen Klinik oder Telefonseelsorge 0800 111 0 111.
7 Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Terminservicestellen und Psychotherapeutische Sprechstunde
- Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Informationen zur Therapeutensuche
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): DiGA-Verzeichnis