Zitat⚠️ Dieser Eintrag erklärt einen Begriff allgemein und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung.
Letzte Prüfung: 01.11.2026
1 Kurz erklärt
Von Eigengefährdung spricht man, wenn jemand für sich selbst eine erhebliche Gefahr darstellt, etwa durch Suizidgedanken.
2 Genauer erklärt
Sie ist ein rechtlicher Begriff und Voraussetzung für Maßnahmen wie eine Unterbringung. Bei akuter Gefahr gilt: Notruf 112 oder ärztlichen Notdienst rufen. Eine Einschätzung trifft immer medizinisches Fachpersonal.
3 Beispiel
Jemand äußert konkrete Suizidpläne und hat Mittel dafür bereit.
4 Nicht zu verwechseln mit
Fremdgefährdung betrifft andere Menschen; Eigengefährdung die Person selbst.
5 Verwandte Begriffe
6 Quellen
- Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD), Weltgesundheitsorganisation
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)