Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Richtlinien und Patienteninformationen
Oberstes Gremium der Selbstverwaltung mit Richtlinien zu Psychotherapie und Leistungen der Krankenkassen.
g-ba.de
Neu
Ausführliche Beschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss legt fest, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Dazu gehört die Psychotherapie-Richtlinie mit Regelungen zu Antrag, Umfang und Verfahren. Wer wissen möchte, worauf ein gesetzlicher Anspruch beruht, findet hier die Grundlagen.